I. Angebot:
Meine Angebote gelten nur, wenn sie schriftlich abgegeben werden.
Vor der Erstellung eines Angebots sind mir Güteklasse, Schwindmaße, gießtechnische Veränderungen, Kern- und Naturausführung sowie alle Notwendigen Informationen mitzuteilen. Beim Fehlen dieser Angaben setze ich für die Preisangabe eine Ausführung voraus, die zwischen der Güteklasse 1 und 2 liegt und der ortsüblichen Formtechnik entspricht.
Für alle weiteren Produkte, wie Lehren, Vorrichtungen usw. sind alle zur Ausführung erforderlichen Angaben mitzuteilen.
Ich behalte mir das Recht vor, die von mir kalkulierten Zeichnungen, Skizzen, und Muster zu kennzeichnen und die Einhaltung des vereinbarten Preises nur dann zu gewährleisten, wenn die Herstellung nach den gekennzeichneten Unterlagen erfolgt.
Alle abgegebenen Preise beruhen auf den am Kalkulationstag gültigen Kostenfaktoren.
Erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalte ich mir eine Berichtigung der Preise vor.
II. Lieferzeiten:
Die von mir angegebenen Lieferzeiten erfolgen nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit. Betriebsstörungen jeder Art, wie überhaupt alle Umstände, welche die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen mich, von meinem Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten oder eine Lieferung entsprechend hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Nichterfüllung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
III. Ausführung:
Für die von mir gefertigten Modelle gelten die Richtlinien für die Ausführung von Gießereimodellen nach DIN EN 12890 (bzw. DIN 1511).
Die gelieferten Modelle und Einrichtungen sind vom Besteller auf Vollzähligkeit zu überprüfen und zu vermessen.
Von mir gelieferte Lehren, Vorrichtungen usw. sind vor Einsatz zu prüfen und freizugeben.
IV. Gewähr:
Von jeder von mir gelieferten Modelleinrichtung ist ein Probeabguss zu fertigen und dem Besteller zur Überprüfung auszuhändigen. Dies gilt auch für geänderte bzw. überarbeitete Modelleinrichtungen und auch, wenn nur Teile oder einzelne Baugruppen der Modelleinrichtung angefertigt und geliefert wurden. Etwa auftretende Mängel, die nicht durch falsche Lagerung, natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, werden von mir in angemessener Frist behoben oder nach meinem eigenen Ermessen durch Neue ersetzt. Ein weiterer Schadensanspruch des Käufers ist ausgeschlossen.
Die Garantie erlischt in jedem Fall, wenn die Abgusszahlen nach DIN EN 12890 (bzw. DIN 1511) erreicht sind.
Die Reklamationszeit beträgt 4 Wochen nach Lieferung.
V. Auftragsänderung:
Bei Zeichnungs- und Konstruktionsänderung oder Auftragsrückzug während der Fertigung ist mir dies unverzüglich mitzuteilen. Die bis dahin geleistete Arbeit wird von mir in Rechnung gestellt.
VI. Versand und Gefahrenübergang:
Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen meines Betriebes geht die Gefahr in jedem Falle auf den Besteller über. Selbiges gilt durch die Übergabe durch mich.
VII. Zahlung:
Falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserstellung netto zu begleichen.
Eingehende Zahlungen werden stets zur Begleichung des ältesten fälligen Schuldpostens verwendet.
Bei Zielüberschreitung erfolgt eine Berechnung der ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für die Kreditgewährung vom Fälligkeitstage an. Skontoabzüge für Rechnungen jüngeren Datums sind nichtig, solange Rechnungen älteren Datums nicht beglichen sind.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Eisenach.
VIII. Eigentumsvorbehalt:
Meine Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten mir gegenüber erfüllt hat.
Der Besteller darf meine Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten, er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in anderer Weise über sie verfügen.
Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen meiner Rechte muss mich der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
Veräußert der Besteller meine Vorbehaltsware - verarbeitet oder unverarbeitet -zusammen mit anderen mir nicht gehörenden Waren, so gilt die Abtretung der Ansprüche an mich nur in Höhe des Wertes meiner mitverarbeiteten Vorbehaltsware.
IX. Allgemeines:
Alle Aufträge werden angenommen und ausgeführt auf Grundlage vorstehender Bedingungen, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten.
Ihre der Anfrage oder dem Auftrag beigegebenen Einkaufsbedingungen finden keine Anwendungen.
Besondere Bedingungen Ihrerseits, welche mit meinen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, gelten nur, wenn ich mich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden habe.
Durch die widerspruchslose Annahme meiner Verkaufs- und Lieferbedingungen wird Ihr Einverständnis mit diesen zum Ausdruck gebracht und zwar dergestalt, dass damit für Sie jede Berufung auf Ihre Einkaufs- und Lieferbedingungen auch dann ausgeschlossen ist, wenn Sie in Ihren Bedingungen die Anerkennung anderer Bedingungen abgelehnt haben.